AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Jutta L. Herr / jlh consulting
1. Beauftragung
Die Beauftragung eines Coachings kann von einem Kunden direkt oder triadisch durch einen Auftraggeber (typischerweise der Arbeitgeber) erfolgen. Bei der Beauftragung durch einen Auftraggeber, der nicht selbst der zu coachende Kunde ist, stellt der Auftraggeber sicher,
- dass der Kunde über Termine informiert wird, die zwischen dem Auftraggeber und J. Herr vereinbart werden.
- dass der Kunde mit der Bestätigung der Terminvereinbarungen für die Coaching-Sitzungen anerkennt, dass der Kunde während und nach den Coaching-Sitzungen selbstverantwortlich handelt und für seine körperliche und psychische Gesundheit in vollem Maße selbstverantwortlich ist. Sollten beim Kunden Krankheiten bzw. psychotherapeutische Behandlungen vorliegen oder eintreten sowie seine Geschäftstätigkeit beeinträchtigt sein oder werden, wird der Auftraggeber sicherstellen, dass der Kunde den Coach unter Wahrung der Vertraulichkeitsverpflichtungen von J. Herr darüber informiert.
2. Coaching-Inhalt:
- Das Thema des Coachings und das Coaching-Ziel werden im Erstgespräch einvernehmlich benannt und in Textform festgehalten.
- Für die Bearbeitung des Themas werden üblicherweise 3-5 Sitzungen geplant.
- Sollten sich im Verlauf des Coachings Änderungen bzw. Erweiterungen des Themas ergeben, werden diese zwischen Coach und Kunden transparent gemacht und bei Bedarf vom Kunden bzw. Auftraggeber neu beauftragt.
3. Coaching-Sitzung
- Eine Coaching-Sitzung dauert bis zu 120 Minuten.
- Die Zeitabfolge der Sitzungen ist flexibel. Effektiv ist ein zwei- bis vier-wöchiger Rhythmus der einzelnen Coaching-Sitzungen.
4. Therapieklausel
Coaching ist keine Therapie im heilkundlichen Sinne. Die Durchführung einer Psychotherapie im Rahmen eines Auftrags wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Terminvereinbarung
Der Termin und Ort der Coaching-Sitzungen wird zwischen J. Herr und dem Kunden bzw. dem Auftraggeber einvernehmlich vereinbart. Die Terminvereinbarung kann auch durch Buchung eines Online-Angebots entstehen.
6. Honorare, Reisekosten, Zahlungsbedingungen
- Das Honorar wird zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und J. Herr vereinbart. Abgerechnet wird der tatsächliche Zeitaufwand pro Sitzung.
- Das Kennenlerngespräch zwischen dem Kunden und J. Herr wird bis zu einer Dauer von 30 Minuten nicht berechnet.
- Ein gewünschtes Erstgespräch findet ausschließlich telefonisch oder per Video statt und wird mit dem hälftigen Honorarsatz berechnet.
- Bei Sitzungen außerhalb der Räume des Coaches werden ab einer einfachen Entfernung von 100 km Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro je Straßenkilometer in Rechnung gestellt; ab einer Entfernung von 300 km werden die anfallenden Flugkosten sowie die Fahrten vom/zum Flughafen vom Auftraggeber übernommen. Die jeweilige An- und Abfahrtzeit wird dem Auftraggeber mit dem hälftigen Stundensatz in Rechnung gestellt.
- Bei Sitzungen außerhalb der Räume von J. Herr und des Kunden bzw. Auftraggebers trägt der Kunde bzw. Auftraggeber die Kosten für die Anmietung der Räumlichkeiten.
- Alle angegebenen Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Der Kunde bzw. der Auftraggeber wird J. Herr unmittelbar nach Auftragserteilung seine Auftrags- und Lieferantennummer mitteilen.
- Die Rechnungsstellung erfolgt jeweils am Monatsanfang für die durchgeführten Coaching-Termine des abgelaufenen Monats.
- Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzüge fällig.
- Bei Zahlungsverzug kann die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung der ausstehenden Beträge ausgesetzt werden.
7. Absage eines Coaching-Termins durch den Auftraggeber oder den Kunden
- Eine Absage oder Terminverschiebung eines Coaching-Termins ist bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin möglich. Im Falle einer späteren Terminabsage bzw. Terminverschiebung sowie bei Nichterscheinen wird das Honorar für die vereinbarte Zeit in Rechnung gestellt. Sollten J. Herr durch die Terminabsage Kosten (z.B. Reisekosten, Stornokosten) entstehen, werden diese dem Auftraggeber ebenfalls in Rechnung gestellt.
- Der Kunde kann das Coaching jederzeit ohne Angabe von Gründen beenden. In diesem Fall folgt auf jeden Fall eine weitere Coaching-Sitzung zum Abschluss und zur Reflexion der gemeinsamen Arbeit.
8. Absage eines Coaching-Termins durch J. Herr
J. Herr hat das Recht, die Zusammenarbeit abzubrechen bzw. Coaching-Sitzungen aus wichtigen Gründen – wie z. B. Erkrankung oder höherer Gewalt – abzusagen. Berechnet werden dann nur die geleisteten Coaching-Stunden. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind nicht möglich.
9. Beendigung des Coachings
Das Coaching endet mit Erfüllung des vereinbarten Coaching-Sitzungsumfangs gemäß Absatz 1. Eine Fortführung des Coachings bedarf eines erneuten Auftrags in Textform. In diesem Fall wird zudem zwischen dem Kunden bzw. Auftraggeber und J. Herr geprüft, ob sich der Auftrag des Coachings geändert hat.
10. Haftung
J. Herr verpflichtet sich, das Coaching nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen. Eine Gewährleistung für den Erfolg des Coachings gibt es nicht. Eine Haftung wird ausgeschlossen.
11. Geheimhaltung und Datenschutz
- Die Vertragspartner verpflichten sich, über alle Informationen, die ihnen aufgrund der Zusammenarbeit bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren und diese nicht an Dritte weiterzugeben.
- J. Herr verpflichtet sich insbesondere, über alle im Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen beruflichen, betrieblichen und privaten Angelegenheiten des Kunden auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.
- J. Herr weist zudem darauf hin, dass alle Informationen und Gesprächsinhalte aus den Coaching-Sitzungen streng vertraulich zwischen dem Coach und dem Kunden behandelt werden. Auskünfte, die über allgemeine Fortschritte o.a. hinausgehen, erteilt auch dem Auftraggeber ausschließlich der Kunde – es sei denn, der Kunde entbindet den Coach schriftlich von dieser Vertraulichkeit.
- Diese Geheimhaltungsverpflichtungen sind zeitlich unbegrenzt, d.h. sie gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.
- Nicht vertraulich sind nur solche Informationen und Unterlagen, die bereits öffentlich bekannt sind oder während der Vertragslaufzeit öffentlich bekannt werden, ohne dass die Parteien dies zu vertreten hätten.
- Der Auftraggeber verpflichtet den Kunden in geeigneter Weise zu dieser Geheimhaltung.
- J. Herr ist befugt, ihr anvertraute, personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeit zu verarbeiten oder verarbeiten zu lassen. Bei Einschaltung Dritter hat J. Herr deren Verpflichtung zur Verschwiegenheit sicherzustellen.
12. Schlußbestimmungen
- Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftform-Erfordernisses.
- Will der Kunde bzw. Auftraggeber J. Herr über den in diesem Vertrag festgelegten Umfang hinaus in Anspruch nehmen, so bedarf dies einer zusätzlichen schriftlichen Absprache.
- Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am Nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.
- Gerichtsstand ist der Sitz von J. Herr.
Oberreichenbach - Oberkollbach, Januar 2023
Jutta L. Herr
jlh consulting